Hinweis: Dieser Artikel betrifft NICHT die Domainendungen „.de“ oder „.eu“!
Bei gTLD-Domains (z.B. .com/.net/.org, etc.) empfehlen wir, immer auf aktuelle WhoIs-Kontaktdaten zu achten. Denn selbst wenn sich nur eine E-Mail-Adresse geändert hat oder lediglich ein kleiner Tippfehler in den Kontaktdaten vorhanden ist, kann dies dazu führen, dass eine solche Domain nicht problemlos zu goneo oder von goneo weg transferiert werden kann. Dies trifft ebenfalls auf Inhaberwechsel zu, d.h. wenn die Domain an jemand anderen, innerhalb von goneo, übertragen werden soll.
Das liegt daran, weil die internationale Vergabestelle „ICANN“ hierbei sehr gründlich und genau arbeitet und einen solchen Providerwechsel/Inhaberwechsel unter Umständen dann verweigert, bis die Daten aktualisiert wurden.
Zusätzlich ist es so, dass nach der Aktualisierung von der ICANN eine Transfersperre von 60-Tagen auf eine solche Domain gesetzt wird. Daran können Provider, wie goneo, leider nichts ändern und haben darauf auch absolut keinen Einfluss.
In einem solchen Fall muss die Änderung dann über das Formular „ICANN-Inhaberwechsel“ erfolgen, welches Sie in Ihrem goneo-Kundencenter, unter „Downloads“, als PDF herunterladen können. Organisationen (Unternehmen, Vereine, etc.) müssen dieses Formular zudem auf ihrem Geschäftspapier ausdrucken und (sofern vorhanden) den Firmen/Vereinsstempel nutzen. Die Unterschrift alleine reicht meist nicht aus. Außerdem kann es sein, dass die Registrierstelle Nachweise (Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister, Personalausweiskopie, etc.) anfordert, da sie gegenüber der ICANN alles belegen und dokumentieren muss. Andernfalls würde ein Audit gegen die Registrierstelle gestartet und der Verlust der Akkreditierung droht. Wie Sie merken, haben Provider hier keinen Spielraum für Ausnahmen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.