Vertragsinhaber verstorben

Was ist zu tun, wenn Hinterbliebene, Freunde, Verwandte, Geschäftspartner oder andere den laufenden Vertrag eines Verstorbenen übernehmen möchten? Mit dieser Frage werden natürlich auch wir im goneo-Kundenservice konfrontiert.

Vertragsinhaber/Ansprechpartner verstorben, keine Vertragsübernahme:
Angenommen, der Vertragsinhaber oder Ansprechpartner ist verstorben und niemand möchten den Vertrag übernehmen, so reicht es uns vollkommen aus, wenn Sie uns dazu per Fax, Post oder eingescannt als PDF per E-Mail die Sterbeurkunde zusenden. Wir kündigen den Vertrag dann zum Laufzeitende (da er bis dahin ja im Voraus bereits bezahlt ist). Eine Rückerstattung von Gebühren ist leider nicht möglich. Auf ausdrücklichen Wunsch hin, kündigen wir den Vertrag oder einzelne Domains natürlich auch zu sofort.

Vertragsinhaber/Ansprechpartner verstorben, Vertragsübernahme erwünscht:
Angenommen, der Vertragsinhaber oder Ansprechpartner ist verstorben und jemand möchte den Vertrag übernehmen, so ist das ebenfalls möglich. Allerdings benötigen wir hierfür mehrere Unterlagen:

1. Das Accountinhaberwechselformular, welches Sie hier finden können.
2. Die Sterbeurkunde.
3. Den Erbschein. Denn daraus geht hervor, wer erbberechtigt ist und diese Person muss auch das Accountinhaberwechselformular unterschreiben, da sich andernfalls auch Personen den Account bzw. die Domains zu Eigen machen könnten, die dazu eventuell weder befugt sind, noch die Erlaubnis des Erbberechtigten besitzen. Wir können daher unter keinen Umständen darauf verzichten.

Sollten noch Rückfragen bestehen, können Sie uns natürlich jederzeit dazu kontaktieren. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und geben Ihnen Hilfestellung, sollte noch etwas unklar sein.


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